Ist in Ihrer Familie ein Trauerfall eingetreten, müssen Sie als Erstes einen Arzt verständigen, denn nur ein Arzt ist befugt, den Totenschein auszustellen. Den benötigen wir als Bestatter, um alle weiteren Schritte einzuleiten. Sollten Sie Ihren bzw. den Hausarzt des Verstorbenen nicht erreichen können, wenden Sie sich an den medizinischen Notdienst unter:
Sollte Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim verstorben sein, kümmert sich das dortige Personal um die Verständigung eines Arztes.
Sobald der Totenschein ausgestellt wurde, können Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Im Trauerfall stehen wir jederzeit, Tag und Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an Ihrer Seite unter:
Abgesehen vom Totenschein benötigen wir weitere Dokumente für unser erstes Gespräch. Falls Ihnen die folgenden Dokumente nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung.
Verstorbene in einen Sarg gebettet und in einem Erdgrab beerdigt. Im Rahmen der Feuerbestattung wird der Verstorbene nach der Einbettung in einen Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Für die Beisetzung der Urne existieren vielfältige Möglichkeiten.
Das Wahlgrab kann schon zu Lebzeiten ausgewählt werden. Größe und Lage sind je nach den Möglichkeiten des gewünschten Friedhofs frei wählbar, sodass ein Wahlgrab auch über mehrere Generationen als Familiengrab dienen kann. Dementsprechend können die Angehörigen die Ruhefrist stets verlängern.
Die Ruhefrist beim Reihengrab zu verlängern ist nicht möglich, denn wie der Name schon sagt, vergibt die Friedhofsverwaltung diese Grabstellen der Reihe nach. In einem Reihengrab kann auch jeweils nur eine Person beigesetzt werden. Die Angehörigen können das Reihengrab individuell gestalten, müssen es allerdings auch pflegen. Wenn Sie das nicht selbst übernehmen können oder wollen, kann auch die Friedhofsgärtnerei oder ein Florist mit der Grabpflege beauftragt werden.
Das Wiesengrab ist ein pflegefreies Grab. Dabei wird auf einer für Wiesengräber vorgesehenen Grünfläche die Urne bzw. der Sarg des Verstorbenen beigesetzt. Das Grab wird mit einer flachen Stein- oder Marmorplatte verschlossen.
Hinweis: Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Aschestreufelder. Hier wird die Asche des Verstorbenen entweder oberirdisch verstreut oder unterhalb der Grasnarbe vergraben.
Die Baumbestattung erfolgt in dafür speziell vorgesehenen Waldgebieten, auf sogenannten Waldfriedhöfen. Die biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelwerk eines Baums beigesetzt und gibt so die Asche des Verstorbenen an die Natur zurück. Die Grabpflege entfällt. Baumbestattungen sind in unserer näheren Umgebung zum Beispiel im Bestattungswald Netphen-Deuz, im Ruheforst® Hilchenbach oder im Friedhofswald Siegen möglich. Aber auch immer mehr kirchliche und städtische Friedhöfe bieten Baumbestattungen an.
Das Kolumbarium ist eine jahrhundertealte Bestattungsart, die bereits die alten Römer nutzten. Es wird auch als Urnenwand bezeichnet, denn das Kolumbarium besteht aus zahlreichen neben- und übereinander angeordneten Nischen, in denen jeweils eine Urne beigesetzt wird. Die Nischen werden mit einer Steinplatte verschlossen, sodass auf der Platte der Name des Verstorbenen sowie Geburts- und Todestag eingetragen werden können. Insbesondere im südlichen Europa sind Kolumbarien auf Friedhöfen weit verbreitet.
Auch bei der anonymen Bestattung entfällt die Grabpflege, denn der Verstorbene wird auf einem Gemeinschaftsfeld eines Friedhofs beigesetzt. Allerdings erfolgt keinerlei Kennzeichnung der Grabstätte. Eventuell wird eine Namenstafel der auf dem Feld beerdigten Personen aufgestellt. Für die Hinterbliebenen bedeutet die anonyme Bestattung jedenfalls, dass sie keinen konkreten Ort für ihre Trauerbewältigung haben.
Oftmals wird die anonyme Bestattung gewählt, weil sich die Hinterbliebenen außerstande sehen, sich um die Grabpflege zu kümmern. In solchen Fällen beraten wir Sie gerne zu Alternativen, die ebenfalls keiner Grabpflege bedürfen.
Hatte der Verstorbene eine besondere Beziehung zum Meer, bietet sich als Ehrerweisung an ihn eine Seebestattung an. Dabei wird die Trauerfeier, wenn gewünscht mit seemännischen Gepflogenheiten, an Bord eines Schiffs abgehalten. Im Rahmen der Trauerfeier wird die Urne zu Wasser gelassen. Sie löst sich langsam auf und gibt die Asche des Verstorbenen frei. Der Wunsch zur Seebestattung muss vom Verstorbenen zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt worden sein.
Die Angehörigen erhalten einen Auszug aus dem Logbuch des Schiffs. Darin sind auch die genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle enthalten, denn viele Reedereien bieten Gedenkfahrten zu diesen Stellen an.
Der Name ist etwas irreführend, denn dabei handelt es sich nicht um eine Bestattungsart, sondern um eine besondere Form der Erinnerung. Bei der Diamantbestattung wird ein kleiner Teil der Asche des Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten verarbeitet, der anschließend zum Beispiel in einen Ring, als Armband oder Kettenanhänger getragen wird.
Im angrenzenden Ausland sind die Vorschriften für Bestattungen teilweise weniger streng als in Deutschland. So ist es in der Schweiz zum Beispiel möglich, die Asche des Verstorbenen über eine Almwiese oder in einen Bergbach zu streuen. In Frankreich kann die Asche über bestimmten Waldgebieten aus einem Ballon heraus verstreut werden.
Bei all diesen Bestattungsarten gelten dennoch besondere Vorschriften, die man kennen muss. Wir beraten Sie gerne zu Bestattungen im benachbarten Ausland und kümmern uns auch um die Organisation.
Wir sind auf allen Friedhöfen in Netphen und Umgebung tätig. Daher kennen wir die einzelnen Besonderheiten der Friedhöfe wie zum Beispiel die Höhe der Gebühren oder welche Bestattungsarten dort angeboten werden. Wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter, wenn Sie Fragen zu unseren Friedhöfen in der Region haben. Wir geben Ihnen gern jederzeit einen Überblick.